AGB
Allgemeinen Geschäftsbedingungen „GARASCHE.COM"
Stand Juli 2026
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns
PNR Garagenpark GmbH
Untere Marktstraße 34
5541 Altenmarkt im Pongau
und natürlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf ausdrückliche Bezug genommen wurde.
1.2. Es gilt die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, die der Kunde per Checkbox im Rahmen des Registrierungs- und Bestellvorgangs akzeptieren muss. Zudem befinden sich die AGB abrufbar auf unserer Homepage https://www.garasche.com/. Wir behalten uns das Recht vor, die AGB abzuändern bzw. anzupassen. Bestehenden Kunden werden die geänderten AGB zur Kenntnis gebracht. Diese Kunden haben dann ein Monat lang Zeit, den geänderten AGB schriftlich zu widersprechen. Ansonsten gelten die geänderten AGB als akzeptiert und vereinbart.
1.3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen - Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1.6. Die als Anlage ./A beigeschlossene Benutzungsordnung stellt einen integralen Bestandteil dieser AGB dar. Die Benutzungsordnung findet sich zudem als Aushang bei den jeweiligen Vertragsobjekten. Die Missachtung der Bestimmungen der Benutzungsordnung stellt einen wichtigen Auflösungsgrund dar und kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
2. Angebot/Vertragsabschluss/Kündigung
2.1. Wir bieten dem Kunden die Möglichkeit über die Plattform „garasche.com" Parkplätze anzumieten. Zur Nutzung unseres Angebots benötigt der Kunde einen Internetzugang. Über unsere Online-Plattform muss sich der Kunde ein Profil bzw. Konto anlegen. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten und darf sie Dritten nicht zugänglich machen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung und im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Zugangsdaten haftet ausschließlich der Kunde. Er hat uns diesbezüglich schad- und klagslos zu halten. Die Benützung unserer Parkflächen ist kostenpflichtig und nur mit Abschluss eines Vertrages gestattet. Dieser Vertrag unterliegt nicht den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG). Die Verwahrerhaftung (§§ 970 ff ABGB) ist ausgeschlossen, zumal unsererseits keine Verwahrungspflichten übernommen werden.
2.2. Der Kunde kann beim Bestellvorgang zwischen folgenden Mietzeiträumen wählen: 1 Monat, 4 Monate, 8 Monate, 12 Monate; und folgenden Garagengrößen: Storage – Standard 13 m², Small - PKW (16 m²), Medium - Wohmobil, Lieferwagen (25 m²), Large – Klein-Lkw, Boote, etc (57 m²) – je nach Verfügbarkeit.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Garagenplatz. Wir sind daher berechtigt, dem Kunden einen alternativen Garagenplatz in der gleichen Größe, wie sie der Kunde gebucht hat, zuzuteilen. Über unsere Aufforderung hat der Kunde die Garage zu wechseln. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums von zumindest 7 Tagen nach, sind wir zur sofortigen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
Der gebuchte Mietzeitraum verlängert sich automatisch so lange, bis der Kunde den Vertrag aktiv kündigt. Die Kündigung kann online über das Kundenkonto bis zwei Wochen vor Ablauf des Mietzeitraums erfolgen. So lange der Kunde den Vertrag nicht (fristwahrend) kündigt, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Gebühr für den jeweils darauffolgenden Abrechnungszeitraum von seinem Konto abgebucht wird.
Wir haben das Recht, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein solcher wichtiger Grund liegt etwa vor, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, er gegen die Verhaltensregeln (insbesondere Anlage ./A) verstößt oder wir unsere Geschäftstätigkeit am Standort der Garage einstellen.
2.3. Mit Abschluss des Vertrages ist der Kunde berechtigt, ein verkehrs- und betriebssicheres Fahrzeug auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abzustellen bzw. im Eigentum des Mieters befindliche Gegenstände (gemäß Anlage A) in dem Storage zu verwahren.
2.4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Bewachung und Verwahrung des Fahrzeuges, seines Zubehörs sowie allfälliger im Fahrzeug befindlicher Gegenstände oder im Storage eingebrachte Gegenstände nicht Vertragsgegenstand ist und wir für Schäden oder Verluste nicht haften. Dem Kunden wird empfohlen, selbst eine Versicherung abzuschließen, die derartige Risiken abdeckt.
2.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gemietete Garage oder das Storage ganz oder in Teilen unterzuvermieten oder Dritten zu überlassen.
2.6. – 2.10. Unsere Angebote sind unverbindlich. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen werden gegenüber Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir diesen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung annehmen. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab. Es dürfen nur volljährige Personen Bestellungen aufgeben und Verträge mit uns abschließen.
2.11. Im Falle der Vertragsbeendigung ist der Kunde verpflichtet, die Garage bzw. das Storage unverzüglich zu räumen und fristgerecht geräumt an uns zurückzustellen. Verunreinigungen hat der Kunde zu beseitigen und Schäden sind zu beheben.
2.12. Der Kunde hat uns über Aufforderung Zugang zur Garage bzw. zum Storage zu gewähren. In dringenden Fällen sind wir befugt, uns auch ohne vorherige Information Zugang zu verschaffen.
3. Preise
3.1. Preisangaben verstehen sich grundsätzlich als Bruttopreise (inkl. Umsatzsteuer).
3.2. Die jeweils gültigen Preise werden dem Kunden im Rahmen des Bestellvorganges angezeigt.
3.3. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart.
4. Zahlung
4.1. Mangels anders lautender Vereinbarung wird das Entgelt bei Vertragsabschluss und spätestens bei Rechnungslegung fällig.
4.2. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
4.3. Gegenüber Unternehmern sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir 4%.
4.4. – 4.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen. Im Falle der Zahlungsverzögerung ist der Kunde verpflichtet, EUR 40,00 als Entschädigung für Betreibungskosten zu bezahlen.
5. Bonitätsprüfung
5.1. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechtigten Gläubigerschutzverbände (AKV, ÖVC, ISA, KSV) übermittelt werden dürfen.
6. Leistungsfristen und Termine
6.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare und von uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
6.2. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu.
7. Haftung
7.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
7.3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
7.4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.5. Unsere Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Benutzung oder Nichtbefolgen von Vorgaben oder durch Nichteinhaltung von Gesetzen.
7.6. Wenn und soweit der Kunde für Schäden Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden dadurch entstehen.
7.7. Wir haften nicht für das Verhalten Dritter, das gilt insbesondere für Diebstähle, Vandalismus, Einbrüche und sonstige Schadenszufügungen von dritten Personen.
7.8. Wir haften nicht im Falle technischer Störungen, sofern sie nicht in unserer Sphäre liegen und auch nicht bei Fällen höherer Gewalt.
8. Salvatorische Klausel
8.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.
8.2. Wir verpflichten uns ebenso wie der unternehmerische Kunde, gemeinsam eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
9. Allgemeines
9.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen.
9.2. Erfüllungsort ist 5020 Salzburg.
9.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Gerichtsstand für Verbraucher ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
9.4. Es gilt Schriftlichkeit. Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
9.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
10. Datenschutz
10.1. Um den Vertrag erfüllen zu können, müssen wir personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzmitteilung.
10.2. Wir weisen darauf hin, dass wir unsere Garagen bzw. Storage mittels Videoaufzeichnungen zum Schutz unseres Eigentums anfertigen. Der Kunde ist für den Schutz seines Fahrzeuges und den Inhalt der Garage selbst verantwortlich.
10.3. Zudem behalten wir uns vor, KFZ-Kennzeichen als Parkberechtigungsmedium automatisiert zu verarbeiten.
10.4. Diese Überwachungsmaßnahmen erfolgen in Einklang mit den Bestimmungen der §§ 12 und 13 DSG sowie der DSGVO.
11. Verbraucherschutz
11.1. Beauftragt uns ein Verbraucher mit der Erbringung von Dienstleistungen, so erfolgt dies ausdrücklich auf Wunsch des Konsumenten vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist nach dem FAGG.
11.2. Im Übrigen wird auf die als Anlage ./B beigefügte Widerrufsbelehrung verwiesen. Das Muster-Widerrufsformular können Sie als PDF herunterladen.
Anlage ./A: Benutzungsordnung
Die Einhaltung der nachstehenden Benutzungsordnung obliegt dem Mieter, sowie den mit seiner Zustimmung oder in seinem Auftrag oder in seiner Begleitung in die Anlage gekommenen Personen. Nicht autorisierten Personen ist das Betreten des Parks verboten.
- Der Gebrauch von offenem Licht und Feuer, Rauchen sowie alle anderen feuergefährlichen Handlungen sind innerhalb der Anlage strengstens verboten.
- Ausprobieren und längeres Laufenlassen des Motors sind in der Anlage verboten.
- Wartungs-, Wasch- und Reparaturarbeiten wie insbesondere auch das Betanken von Fahrzeugen, Aufladung von Starterbatterien oder Elektrofahrzeugen sowie das Ablassen des Kühlwassers, Treibstoff, Motoröl etc. sind innerhalb der Anlage verboten.
- Die Einstellung eines Fahrzeuges mit undichtem Betriebssystem oder anderen sicherheitsrelevanten Mängeln ist ebenso wie die Einstellung von Kraftfahrzeugen mit Flüssiggasmotor verboten.
- Die Nutzung der Anlage zur Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit über die bloße Abstellung bzw. Lagerung von Gegenständen hinaus ist verboten.
- Verbindungs- Zufahrts- und Fußgängerwege sowie andere Stellflächen dürfen nicht verstellt werden.
- Auf den Aufschließungswegen sind die Verkehrsvorschriften der Straßenverkehrsordnung zu befolgen.
- Jede Verunreinigung der Anlage samt Außenflächen ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet, sämtlichen Müll selbständig zu entsorgen.
- Der Mieter ist nicht befugt, Strom aus dem gemieteten Garagenabteil bzw. dem Storage zu beziehen.
- Es wird dem Mieter empfohlen, eine entsprechende Versicherung für Schäden an eigenen eingebrachten Sachen abzuschließen. Eine Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen.
- Die Betriebszeiten der gesamten Anlage sind täglich von 08:00h bis 17:00h.
- Die Vermieterin ist berechtigt, die Benutzungsordnung einseitig zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen.
- Der unerlaubte Aufenthalt in der Garage oder am gesamten Areal ist verboten.
- Das Verweilen in der Garage bei geschlossenem Tor ist verboten.
- Die Lagerung von Waren jeglicher Art, Waffen, Sprengstoff, Tieren oder sonstigen verbotenen Substanzen ist verboten.
- Am gesamten Areal gilt die StVO.
- Es ist dem Mieter untersagt, in den Garagen bzw. im Storage Kästen, Regale oder Stellagen anzubringen und diese an den Wänden zu verschrauben.
Anlage ./B: Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
PNR Garagenpark GmbH
Untere Marktstraße 34
5541 Altenmarkt im Pongau
office@garasche.com
mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 18 FAGG unter anderem nicht bei Verträgen über Waren nach Kundenspezifikationen, dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, versiegelte Waren, Finanzdienstleistungen, Beherbergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen.